Tesla Autopilot

Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene Tesla "full self-driving", Widerruf des Kaufvertrages, Mängel.

Tesla Autopilot

Unsere Kanzlei vertritt geschädigte Tesla-Kunden bei der Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene "full self-driving" (FSD), beim Widerruf des Kaufvertrages und bei Mängeln am Fahrzeug.

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

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VW Öltod-Bullis

Kostenbeteiligung durch VW bei T6 (Baujahr 2015-2020, MKB CXEB, CXEC, CXHA) bis zu 85%. Bei T5 Öltod (Baujahr 2009-2015, CFCA) bis zu 70%.

VW Öltod-Bullis

Beim sogenannten "Öltod" kommt es zu einem kapitalen Motorschaden durch erhöhten Ölverbrauch bei VW T5 und T6 TDI-Motoren.

VW beteiligt sich an den Reparaturkosten: bis zu 85% bei T6 (Baujahr 2015-2020) und bis zu 70% bei T5 (Baujahr 2009-2015).

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Gewährleistung beim Autokauf

Nachbesserung, Rückabwicklung oder Minderung des Kaufpreises – wir beraten Sie gegen unseriöse PKW (Online-) Händler

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Top-Thema: Jetzt Rückruf zum Thema Öltod-Bulli anfordern

Stellen Sie jetzt eine Anfrage zum Thema Schadenersatz Öltod-Bulli, insbesondere VW T5 und T6. Einfach und unkompliziert - wir melden uns per Telefon oder E-Mail bei Ihnen!

oder direkt anrufen: 02151 - 6523790

Wir vertreten geschädigte Bulli-Kunden gegen die VW AG mit und ohne Rechtsschutz-Versicherung und fordern Ihre Kosten bei Motortausch und -sanierung.

Betroffen sind VW T5 2.0 TDI Bullis (Multivan, Caravelle, California und Transporter) mit 179 PS mit Baujahr 2009 bis 2015, Kennbuchstabe CFCA. Auch VW T6 2.0 TDI Bullis mit dem Kennbuchstaben CXEB werden vermehrt auffällig (Überhitzung und AGR-Ventil). Ebenfalls betroffene Motoren: Kennbuchstaben CXHB, CXFA, CXHA und CXEC.

Rechtsanwalt Fuest

Rechtsanwalt und Unternehmensberater Pascal Fuest

Ich betreue meine Mandanten selbst. Auch nach Mandatserteilung bin ich für Sie persönlich erreichbar. Ich delegiere keine Fälle an unerfahrene Sachbearbeiter oder an ein Softwareprogramm. Sie entscheiden, wie das Mandat geführt wird.

Inhabergeführte Kanzlei

Als inhabergeführte Kanzlei betreue ich meine Mandate selbst und bin persönlich für Sie erreichbar. Auch nach Erteilen einer Vollmacht stimmen Sie Ihren Fall direkt mit mir ab.

10 Jahre Erfahrung

Ich betreue meine Mandanten seit Gründung der Kanzlei persönlich. Ich bin hoch spezialisiert in den Themengebieten: Bauartbedingte Mängel bei Fahrzeugen, Herstellerhaftung, VW-Abgasskandal, Versicherungsrecht sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Erstprüfung mit Mehrwert

Jeder Fall wird sorgfältig geprüft. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung durch mehr als 1000 Fälle gegen die Volkswagen AG, können wir Sie bei unserer Erstprüfung auch sehr gut zu technischen Aspekten der Motor-Instandsetzung beraten.

Unternehmensberater und Rechtsanwalt

Vor meiner selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt war ich als Unternehmensberater im Bereich Einkaufs- / Kostenoptimierung tätig. Ich berate daher meine Mandanten nicht nur juristisch. Nutzen Sie meine betriebswirtschaftliche Erfahrung. Wir behalten Kosten und Nutzen jedes Mandats im Auge.

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Haben Sie Fragen? Ich bin gerne für Sie da!

Senden Sie mir eine E-Mail an info@hpf-recht.de. Keine Warteschleifen, keine Sachbearbeiter, keine Formulare. Ich bin spezialisiert auf die Beratung von PKW-Eigentümern. Auch freie Werkstätten und Hersteller-unabhängige Händler beraten wir maßgeschneidert rund um das Thema Auto.

Neuigkeiten und aktuelle Erfolge

Öltod beim VW T5 & T6 Bulli – VW muss sich an Motorschäden beteiligen

Zahlreiche VW T5 und T6 Bullis mit 2.0 TDI Biturbo-Motor sind von einem schwerwiegenden Konstruktionsfehler betroffen, der unter Fahrern als „Öltod" bekannt ist. Dieser Mangel führt zu stark erhöhtem Ölverbrauch und kann im schlimmsten Fall einen vollständigen Motorschaden verursachen.

Nach eigener Angabe der Volkswagen AG sind rund 10 % der ausgelieferten Fahrzeuge betroffen. Allein im VW T5 wurde der problematische Motor zwischen 2009 und 2015 über 140.000 Mal verbaut.

Welche Bulli-Modelle sind betroffen?

Der Motorschaden betrifft bestimmte Motorvarianten in verschiedenen Modellreihen.

VW T5 (Baujahr 2009–2015): 2.0 TDI Biturbo mit 179 PS, Motorkennbuchstabe CFCA

VW T6 (Baujahr 2015–2020): Motorkennbuchstaben CXEB, CXEC, CXHA

Zu den betroffenen Fahrzeugen zählen unter anderem die Modelle Multivan, Caravelle, California und Transporter.

Kostenübernahme durch VW auch nach der Garantie möglich

Viele Fahrzeughalter gehen davon aus, nach Ablauf der Garantiezeit die hohen Reparaturkosten selbst tragen zu müssen. Das ist jedoch nicht zwingend der Fall. Die Kanzlei Fuest konnte bereits erfolgreich durchsetzen, dass sich die VW AG trotz abgelaufener Garantie an den Reparaturkosten beteiligt – in einem von uns betreuten Verfahren übernahm Volkswagen 80 % der Kosten für die Ölverbrauchsmessung und den kompletten Motortausch.

Besonders wichtig: Eine Kostenbeteiligung ist unter Umständen auch nachträglich möglich, selbst wenn der Motortausch bereits durchgeführt wurde.

Wann bestehen gute Erfolgsaussichten?

Eine Prüfung Ihrer Ansprüche lohnt sich insbesondere, wenn Ihr Bulli mit einem der genannten Motoren ausgestattet ist, ein erhöhter Ölverbrauch festgestellt wurde, bereits ein Motorschaden eingetreten ist oder der Motor bereits ausgetauscht wurde bzw. ein Austausch bevorsteht.

Wir vertreten geschädigte Bulli-Besitzer bundesweit – sowohl mit als auch ohne Rechtsschutzversicherung.

Jetzt Ansprüche prüfen lassen

Ein Motorschaden am VW Bulli ist finanziell belastend. In vielen Fällen muss dieser Schaden jedoch nicht allein getragen werden. Lassen Sie unverbindlich prüfen, ob sich Volkswagen an Ihren Reparaturkosten beteiligen muss.

Alle Infos auf unserer Sonderseite

VW Bulli Öltod Motor

Überblick zum Thema Dieselskandal

Überblick über die betroffenen Motoren und Baureihen im Dieselskandal: Eine Prüfung Ihres Fahrzeugs nehme ich gerne für Sie vor. Einfach den Fahrzeugschein schicken an info@hpf-recht.de.

3.0 und 4.2 TDI Motoren der Audi AG wurden in vielen SUV und PKW des VW-Konzerns verbaut

Betroffen sind VW Touareg, Phaeton, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7, Porsche Cayenne, Porsche Macan

Verpflichtende Rückrufe des Kraftfahrbundesamtes betreffen Euro4, Euro5 und Euro6-Reihen dieser Modelle

Interne Motorbezeichnungen EA 896 Gen1 und Gen2, EA 897 und EA 898

Ich habe vorgerichtlich und gerichtlich Fälle mit diesen Motortypen sowie bei EA 189 erfolgreich umgesetzt

Ob Kauf, Leasing oder Finanzierung: Ich prüfe Ihren Fall juristisch und wirtschaftlich

Informationen für Autofahrer

Als Netzwerkanwalt der Informationsseite autofahrerseite.eu betreue ich Klienten bei herstellerbedingten Fahrzeugschäden. Dazu gehören auch Fahrzeuge, die vom sogenannten Dieselskandal betroffen sind. In diesem Kontext berate und vertrete ich Sie zu den folgenden Schwerpunkten:

Herstellerbedingte Sach- und Motorschäden

Bearbeitung von Fällen im sogenannten „Diesel-Abgasskandal"

Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber PKW-Herstellerkonzernen und Rechtsschutzversicherungen

Widerruf von Autokreditverträgen und Leasingverträgen

Kundenstimmen

Ich betreue meine Mandate selbst und bin persönlich für Sie erreichbar, auch nach dem Erteilen der Vollmacht. Dies spiegelt sich auch in den Stimmen meiner bisherigen Kunden wieder.

Vielen Dank, dass Sie und Ihr Team sich meines Falles angenommen und meine Ansprüche durchgeboxt haben. So unkompliziert, schnell und kompetent erlebt man es heute mittlerweile leider selten. Machen Sie weiter so!
Herr M. Liesener, 25.8.2025
Wir möchten uns herzlich für Ihren rechtlichen Beistand bedanken. Es war beruhigend zu wissen, dass Sie betroffenen VW-Kunden zur Seite stehen und diese professionell unterstützen. Ihre Expertise in dem Verfahren hat den bedeutenden Unterschied gemacht.
Herr K. Tanzer, 28.4.2025
Vielen Dank für die professionelle Abwicklung. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten in Ihrem Büro, ich fühlte mich bei jedem Kontakt gut aufgehoben und sehr persönlich und professionell betreut.
Herr T. Kaltner, 20.5.2025
Wir bedanken uns noch einmal bei Ihnen für die erfolgreiche Abwicklung des Falls. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Team weiterhin maximale Erfolge.
Herr und Frau Prommer, 29.6.2025
Wir möchten uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung bedanken. Es hat alles gut funktioniert, besonders gut war die persönliche Kommunikation mit Ihnen.
Herr und Frau Peitz, 12.2.2025
Vielen Dank für die gesamte Abwicklung. Wirklich top, danke!
Herr C. Mayer, 7.5.2025
Haben Sie Fragen? Ich bin gerne für Sie da!

Nutzen Sie meine Erfahrung als Rechtsanwalt sowie als Unternehmensberater. Ich analysiere Ihren Unternehmensfuhrpark (Rückforderungspotenzial Dieselskandal-Fahrzeugen) und berate bei Falschberatung durch Banken und Vermögensberater, Vorfälligkeitsentschädigung, Verbraucherdarlehen, Lebensversicherung und mehr.