Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene Tesla "full self-driving", Widerruf des Kaufvertrages, Mängel.
Schadenersatz bei VW T5 Öltod (Baujahr 2009-2015, CFCA; 179PS) und T6 Öltod (Baujahr 2015-2020, MKB CXEB, CXEC, CXHA; 204PS).
Nachbesserung, Rückabwicklung oder Minderung des Kaufpreises – wir beraten Sie gegen unseriöse PKW (Online-) Händler
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Öltod-Problem bei VW T5 und T6 Bullis.
Eine einfache Erstprüfung, bei der wir nur wenige Unterlagen sichten müssen (Fahrzeugschein und Kaufvertrag), ist kostenlos.
Für eine umfassende anwaltliche Erstprüfung mit detaillierter Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten berechnen wir 190,00 € zzgl. MwSt. Diese Kosten werden bei Mandatsübernahme angerechnet.
Nein. Wir vertreten Sie sowohl mit als auch ohne Rechtsschutzversicherung.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, unterstützen wir Sie bei der Einholung der Deckungszusage. Sollte Ihre Versicherung die Deckung zunächst ablehnen, helfen wir Ihnen, diese durchzusetzen.
Ja! Wenn Sie in den letzten vier Jahren bereits einen Motortausch oder eine Motorreparatur bezahlt haben, können wir die Kostenerstattung für Sie fordern.
Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihren Fall.
Die Dauer hängt davon ab, ob VW einer außergerichtlichen Einigung zustimmt:
Unser Ziel ist es, Ihnen so schnell wie möglich Ihr Recht zu verschaffen.
Als „Öltod" bezeichnen viele VW-T5-Fahrer einen schwerwiegenden Motorschaden, der sich häufig durch einen ungewöhnlich hohen Ölverbrauch ankündigt. Besonders betroffen sind 2.0 BiTDI-Motoren, bei denen es in der Folge zu erheblichen Schäden bis hin zum vollständigen Motorausfall kommen kann.
Nach den bekannten Fällen sind vor allem VW T5 mit 2.0 BiTDI-Motor (179 PS, Motorkennbuchstabe CFCA) betroffen. Diese Motoren wurden überwiegend in den Baujahren 2009 bis 2015 verbaut.
In vielen Fällen besteht der Verdacht, dass ein fehleranfälliger AGR-Kühler zu Folgeschäden im Motor führen kann. Dabei können schädliche Ablagerungen oder thermische Probleme entstehen, die langfristig Schäden an Zylindern und Kolben begünstigen.
Typische Anzeichen können sein:
Problematisch ist, dass der Schaden oft bereits weit fortgeschritten ist, bevor der Ölverbrauch als kritisch wahrgenommen wird.
Ein Austausch des AGR-Kühlers kann technisch sinnvoll sein. Ob dadurch ein Motorschaden verhindert werden kann, hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab – insbesondere davon, ob bereits Vorschäden am Motor entstanden sind.
Die Kosten für eine Motorsanierung oder einen Austauschmotor können sehr hoch ausfallen und liegen häufig im fünfstelligen Bereich. Deshalb prüfen viele Betroffene, ob Ansprüche gegen den Hersteller oder Verkäufer bestehen.
Kulanzleistungen werden von VW nicht automatisch gewährt. Ob und in welcher Höhe eine Beteiligung erfolgt, hängt u.a. von Alter, Laufleistung, Wartungshistorie und dem konkreten Schadensbild ab. In vielen Fällen werden Kulanzanträge ganz oder teilweise abgelehnt.
Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, lässt sich nur anhand einer individuellen Prüfung beurteilen. Dabei spielen unter anderem Kaufdatum, Wartungsnachweise, Art des Schadens sowie der zeitliche Ablauf eine Rolle.
Für eine erste Einschätzung sind in der Regel hilfreich:
Betroffene sollten keine vorschnellen Vereinbarungen oder Kulanzangebote unterschreiben. Sinnvoll ist es, Beweise zu sichern und den Fall prüfen zu lassen, bevor kostenintensive Reparaturen beauftragt werden.
Vermehrt erreichen uns Anfragen zu frühen Motor- und Turboladerschäden beim VW T6 2.0 TDI, insbesondere bei Motoren mit den Kennbuchstaben CXEB und CXEC (auch CXFA, CXHB, CXHA werden genannt).
Typische Hinweise sind starker Ölverbrauch, Warnmeldungen (Motorleuchte), Leistungsverlust/Notlauf, Ruckeln oder ungewöhnliche Geräusche. Bei solchen Anzeichen sollte frühzeitig eine Werkstattdiagnose inkl. Dokumentation erfolgen.
VW-Vertragswerkstätten veranschlagen in solchen Fällen häufig Reparaturkosten von ca. 15.000 € bis über 20.000 € (je nach Schadensumfang, z.B. Motor und/oder Turbolader).
Viele Betroffene berichten, dass Kulanzanfragen oft abgelehnt werden oder VW nur eine zu niedrige Kostenbeteiligung anbietet. Teilweise koppelt VW „Kulanz" außerdem daran, dass die Reparatur zwingend in einer VW-Werkstatt erfolgen soll.
Wichtig ist, dass Sie Beweise und Unterlagen sichern: Diagnoseprotokoll, Fehlerspeicher, Ölverbrauchsdokumentation, Kostenvoranschlag (Voranschlag reicht oft bereits). Denn in vielen Fällen lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, bevor man hohe Summen in einen Motortausch investiert oder vorschnelle Erklärungen unterschreibt.
Beim T5 (CFCA) besteht der AGR-Kühler aus einer Aluminium-Legierung. Aus den Lamellen lösen sich Aluminium-Korund-Partikel, die als Schleifmittel die Zylinderwände abrasiv schädigen – das Schadensbild ist der klassische „Öltod" mit massivem Ölverbrauch und Zylinderriss.
Beim T6 (CXEB u.a.) hat VW den AGR-Kühler aus Edelstahl gefertigt. Hier ist die Ursache eine andere: Die Kühlkanäle sind konstruktiv zu eng ausgelegt. Über die Jahre lagern sich oxidierte Ruß-Partikel ab und bilden eine steinharte „Ruß-Atherosklerose". Abreißende Plaque-Stücke gelangen abrasiv in die Zylinder, parallel sinkt die Kühlleistung – mit Überhitzung, Blow-by und im Extremfall Kühlwasserschlag als Folge. Eine ausführliche Vergleichstabelle finden Sie auf der Hauptseite zum Öltod-Bulli.
Klienten der Kanzlei Fuest haben das unabhängige Institut Deeg Analytik in Bayern beauftragt, mehrere geschädigte T6-Motoren zu untersuchen. Das Ergebnis liegt der Kanzlei seit dem 14. April 2026 vor und identifiziert konstruktiv zu eng ausgelegte Kühlkanäle im Edelstahl-AGR-Kühler als Schadensursache. Im Motoröl der untersuchten Motoren konnten Chrom- und Nickelspuren als Legierungselemente der mitgeschädigten Kurbelwelle nachgewiesen werden.
Die Studie ergänzt das bereits 2022 vor dem LG München I eingeholte Gerichtsgutachten zum T5 und dient der Kanzlei Fuest als Beweismittel in laufenden Verfahren gegen die VW AG. Sie wird mit weiteren Schadensanalysen fortlaufend erweitert.
VW hat 2025 gegenüber der Fachzeitschrift Auto Bild bestätigt, dass eine interne Feldstudie zur Ursache der vorzeitigen T6-Motorschäden über die Vertragswerkstätten durchgeführt wurde. Die Ergebnisse hält Wolfsburg jedoch unter Verschluss. Vor Gericht lassen die Anwälte der VW AG bestreiten, dass es einen konstruktiven Mangel überhaupt gibt.
Die Konsequenz: Vertragswerkstätten erhalten keine Handlungsempfehlung und können nicht prophylaktisch handeln. Betroffene T6-Halter erhalten dort oft keine Erklärung für den Motorschaden. Wir empfehlen, sich an eine spezialisierte freie Werkstatt zu wenden und vor jeder Reparatur den Fall anwaltlich prüfen zu lassen.