Tesla Autopilot

Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene Tesla "full self-driving", Widerruf des Kaufvertrages, Mängel.

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Unsere Kanzlei vertritt geschädigte Tesla-Kunden bei der Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene "full self-driving" (FSD), beim Widerruf des Kaufvertrages und bei Mängeln am Fahrzeug.

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VW Öltod-Bullis

Schadenersatz bei VW T5 Öltod (Baujahr 2009-2015, CFCA; 179PS) und T6 Öltod (Baujahr 2015-2020, MKB CXEB, CXEC, CXHA; 204PS).

VW Öltod-Bullis

Beim sogenannten "Öltod" kommt es zu einem kapitalen Motorschaden durch erhöhten Ölverbrauch bei VW T5 und T6 TDI-Motoren.

Betroffen sind VW T5 2.0 TDI Bullis (Multivan, Caravelle, California und Transporter) mit 179 PS mit Baujahr 2009 bis 2015, Kennbuchstabe CFCA. Auch VW T6 2.0 TDI & VW T6.1 Bullis mit dem Kennbuchstaben CXEB mit 204 PS sind vermehrt stark auffällig (Überhitzung , Ölverbrauch und AGR-Ventil). Ebenfalls betroffene Motoren: Die Kennbuchstaben mit 150 PS CXHB, CXFA, CXHA sowie CXEC mit 199PS.

VW beteiligt sich an den Reparaturkosten: bis zu 85% bei T6 (Baujahr 2015-2020) und bis zu 70% bei T5 (Baujahr 2009-2015).

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24. March 2026

Motorschaden Kulanz: So erhöhen Sie Ihre Chancen auf Kostenübernahme

Bei einem vorzeitigen Motorschaden lohnt sich eine Kulanzanfrage beim Hersteller. Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich Kostenübernahmen von 50 % bis 80 % erreichen — entscheidend ist, dass die Reparatur noch nicht durchgeführt wurde.

Bei einem vorzeitigen Motorschaden lohnt es sich in vielen Fällen, eine sogenannte Kulanzanfrage beim Hersteller zu stellen. Besonders bei Fahrzeugen mit geringer Laufleistung oder jüngerem Baujahr beteiligen sich Hersteller teilweise an den Reparaturkosten. Allerdings fällt diese Kulanz ohne rechtliche Unterstützung häufig gering aus: In der Praxis werden oft lediglich 10 % bis 30 % der Reparaturkosten übernommen — den Großteil muss der Fahrzeughalter selbst tragen.

Hinzu kommt, dass Hersteller die Kulanz regelmäßig an Bedingungen knüpfen. So wird häufig verlangt, dass die Reparatur ausschließlich in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wird. Da diese in der Regel teurer ist als eine freie Werkstatt, relativiert sich der finanzielle Vorteil für den Kunden erheblich.

Höhere Kostenübernahme durch anwaltliche Unterstützung

Die Erfahrung zeigt: Mit professioneller rechtlicher Unterstützung lassen sich deutlich bessere Ergebnisse erzielen. Wird die Kulanzanfrage durch ein anwaltliches Schreiben begleitet — etwa durch die Kanzlei Fuest — erhöhen Hersteller ihre Beteiligung häufig spürbar.

In vielen Fällen konnten so Kostenübernahmen von 50 % bis 80 % erreicht werden — und das ohne gerichtliches Verfahren. Der Hintergrund: Hersteller reagieren oft kulanter, wenn erkennbar ist, dass Betroffene ihre Rechte kennen und anwaltlich beraten sind.

Wann Sie unbedingt handeln sollten

Entscheidend für den Erfolg einer Kulanzanfrage ist der richtige Zeitpunkt. Besonders wichtig: Die Reparatur sollte noch nicht durchgeführt worden sein.

Wurde das Fahrzeug bereits repariert und die Kosten weitgehend bezahlt, sind nachträgliche Kulanzleistungen in der Regel kaum noch durchsetzbar. Anders sieht es aus, wenn Sie den Reparaturauftrag noch nicht erteilt haben. In dieser Phase bestehen die besten Chancen, eine deutlich höhere Kostenbeteiligung zu verhandeln.

Nutzen Sie Ihre Verhandlungsmöglichkeiten

Vor der Reparatur haben Sie mehrere Hebel:

  • Hersteller können zur Kostenbeteiligung bewegt werden
  • Werkstätten gewähren häufig zusätzliche Rabatte
  • Eine strategische Verhandlung verbessert Ihre Position deutlich

Wer hier frühzeitig handelt und sich rechtlich beraten lässt, kann erhebliche Kosten sparen.

Empfehlung bei Motorschaden: Nicht vorschnell handeln

Wenn bei Ihrem Fahrzeug — egal ob PKW, Transporter oder Bulli — ein Motorschaden festgestellt wird, sollten Sie keinen vorschnellen Reparaturauftrag erteilen. Lassen Sie zunächst prüfen, welche Ansprüche gegenüber dem Hersteller bestehen und wie hoch eine mögliche Kostenübernahme ausfallen kann.

Die Kanzlei Fuest unterstützt Sie dabei, Ihre Kulanzanfrage professionell durchzusetzen oder bestehende Angebote nachzuverhandeln.

Jetzt Ansprüche prüfen lassen

Nutzen Sie Ihre Chancen auf eine höhere Kostenübernahme. Eine frühzeitige rechtliche Bewertung kann entscheidend sein.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung oder rufen Sie uns an: 02151 - 6523790


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