Deutsches Recht auch für Schweizer und österreichische Bulli-Eigentümer
Das Landgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass deutsches Zivilrecht auch auf VW T6 CXEB-Fälle mit Auslandsbezug anwendbar ist. Dies eröffnet betroffenen Fahrzeughaltern aus der Schweiz und Österreich neue Möglichkeiten, ihre Ansprüche gegen die VW AG geltend zu machen.
VW bestätigt hohe Schadensquote
Besonders brisant: Im Rahmen des Verfahrens hat VW eingeräumt, dass mindestens 5% aller ausgelieferten T6 Bullis mit dem Motorkennbuchstaben CXEB einen vorzeitigen Motorschaden erleiden. Diese Quote liegt weit über dem, was als normaler Verschleiß angesehen werden kann.
Internationale Betroffene können klagen
Die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig hat weitreichende Konsequenzen für internationale Fahrzeugeigentümer. Auch wer seinen VW T6 in der Schweiz oder Österreich gekauft hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen vor deutschen Gerichten klagen.
Sind Sie betroffen?
Wenn Sie einen VW T6 mit CXEB-Motor besitzen und einen Motorschaden erlitten haben – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland, der Schweiz oder Österreich leben – sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung oder rufen Sie uns an: 02151 - 6523790