Vergleichsangebote von VW und Porsche
Volkswagen und Porsche haben in verschiedenen Fällen vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen angeboten. Dies zeigt, dass die Hersteller zunehmend bereit sind, eine außergerichtliche Lösung zu finden.
LG Düsseldorf: Ansprüche trotz Update
Das Landgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Schadensersatzansprüche auch dann bestehen, wenn das vom Hersteller angebotene Software-Update bereits durchgeführt wurde. Der Schaden sei bereits mit dem Kauf des manipulierten Fahrzeugs eingetreten.
Was bedeutet das für Betroffene?
Die Bereitschaft der Hersteller zu Vergleichsverhandlungen ist ein gutes Zeichen. Allerdings sollten Betroffene die Angebote sorgfältig prüfen lassen, um sicherzustellen, dass sie angemessen entschädigt werden.
Individuelle Beratung empfohlen
Ob ein Vergleichsangebot angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Faktoren wie Kaufpreis, Laufleistung und Fahrzeugalter spielen eine Rolle.
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