Tesla Autopilot

Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene Tesla "full self-driving", Widerruf des Kaufvertrages, Mängel.

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Unsere Kanzlei vertritt geschädigte Tesla-Kunden bei der Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene "full self-driving" (FSD), beim Widerruf des Kaufvertrages und bei Mängeln am Fahrzeug.

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VW Öltod-Bullis

Schadenersatz bei VW T5 Öltod (Baujahr 2009-2015, CFCA; 179PS) und T6 Öltod (Baujahr 2015-2020, MKB CXEB, CXEC, CXHA; 204PS).

VW Öltod-Bullis

Beim sogenannten "Öltod" kommt es zu einem kapitalen Motorschaden durch erhöhten Ölverbrauch bei VW T5 und T6 TDI-Motoren.

Betroffen sind VW T5 2.0 TDI Bullis (Multivan, Caravelle, California und Transporter) mit 179 PS mit Baujahr 2009 bis 2015, Kennbuchstabe CFCA. Auch VW T6 2.0 TDI & VW T6.1 Bullis mit dem Kennbuchstaben CXEB mit 204 PS sind vermehrt stark auffällig (Überhitzung , Ölverbrauch und AGR-Ventil). Ebenfalls betroffene Motoren: Die Kennbuchstaben mit 150 PS CXHB, CXFA, CXHA sowie CXEC mit 199PS.

VW beteiligt sich an den Reparaturkosten: bis zu 85% bei T6 (Baujahr 2015-2020) und bis zu 70% bei T5 (Baujahr 2009-2015).

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19. September 2019

Porsche und VW bieten vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen an

VW und Porsche bieten Vergleichsgespräche an. LG Düsseldorf bestätigt: Ansprüche bestehen auch nach Software-Update.

Vergleichsangebote von VW und Porsche

Volkswagen und Porsche haben in verschiedenen Fällen vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen angeboten. Dies zeigt, dass die Hersteller zunehmend bereit sind, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

LG Düsseldorf: Ansprüche trotz Update

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Schadensersatzansprüche auch dann bestehen, wenn das vom Hersteller angebotene Software-Update bereits durchgeführt wurde. Der Schaden sei bereits mit dem Kauf des manipulierten Fahrzeugs eingetreten.

Was bedeutet das für Betroffene?

Die Bereitschaft der Hersteller zu Vergleichsverhandlungen ist ein gutes Zeichen. Allerdings sollten Betroffene die Angebote sorgfältig prüfen lassen, um sicherzustellen, dass sie angemessen entschädigt werden.

Individuelle Beratung empfohlen

Ob ein Vergleichsangebot angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Faktoren wie Kaufpreis, Laufleistung und Fahrzeugalter spielen eine Rolle.

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