Wegweisendes Urteil des Landgerichts Siegen
Das Landgericht Siegen hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren die VW AG zur Zahlung von 10.128,90 Euro Schadensersatz verurteilt. Das Gericht bestätigte damit unsere Rechtsauffassung, dass VW für die vorzeitigen Motorschäden am T5 mit dem Motorkennbuchstaben CFCA haftet.
Fahrlässige Eigentumsverletzung bestätigt
Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass VW die Eigentümer der betroffenen Fahrzeuge durch die Konstruktion des Motors fahrlässig in ihrem Eigentum verletzt hat. Der erhöhte Ölverbrauch führe zwangsläufig zu einem Motorschaden, wenn er nicht rechtzeitig erkannt werde.
Bedeutung für andere Betroffene
Das Urteil des Landgerichts Siegen ist ein wichtiger Meilenstein für alle betroffenen T5 CFCA-Eigentümer. Es zeigt, dass Schadensersatzansprüche gegen VW erfolgversprechend sein können.
Das Urteil können Sie hier als PDF herunterladen.
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