Tesla Autopilot

Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene Tesla "full self-driving", Widerruf des Kaufvertrages, Mängel.

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Unsere Kanzlei vertritt geschädigte Tesla-Kunden bei der Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene "full self-driving" (FSD), beim Widerruf des Kaufvertrages und bei Mängeln am Fahrzeug.

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VW Öltod-Bullis

Schadenersatz bei VW T5 Öltod (Baujahr 2009-2015, CFCA; 179PS) und T6 Öltod (Baujahr 2015-2020, MKB CXEB, CXEC, CXHA; 204PS).

VW Öltod-Bullis

Beim sogenannten "Öltod" kommt es zu einem kapitalen Motorschaden durch erhöhten Ölverbrauch bei VW T5 und T6 TDI-Motoren.

Betroffen sind VW T5 2.0 TDI Bullis (Multivan, Caravelle, California und Transporter) mit 179 PS mit Baujahr 2009 bis 2015, Kennbuchstabe CFCA. Auch VW T6 2.0 TDI & VW T6.1 Bullis mit dem Kennbuchstaben CXEB mit 204 PS sind vermehrt stark auffällig (Überhitzung , Ölverbrauch und AGR-Ventil). Ebenfalls betroffene Motoren: Die Kennbuchstaben mit 150 PS CXHB, CXFA, CXHA sowie CXEC mit 199PS.

VW beteiligt sich an den Reparaturkosten: bis zu 85% bei T6 (Baujahr 2015-2020) und bis zu 70% bei T5 (Baujahr 2009-2015).

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24. October 2019

Oberlandesgerichte entscheiden mehrheitlich gegen Hersteller

Mehrheit der OLGs entscheidet für Dieselkunden, die direkt gegen Hersteller klagen. EA 189-Motortyp betroffen, Verjährungsfragen bleiben offen.

Trend zugunsten der Verbraucher

Eine aktuelle Auswertung der Rechtsprechung zeigt: Die Mehrheit der Oberlandesgerichte entscheidet in Dieselskandal-Fällen zugunsten der Verbraucher, wenn diese direkt gegen die Hersteller klagen.

EA 189-Motor im Fokus

Besonders bei Fahrzeugen mit dem EA 189-Motor, der im Zentrum des ursprünglichen Dieselskandals steht, haben die Gerichte mehrheitlich Schadensersatzansprüche der Käufer bejaht.

Verjährungsfragen noch ungeklärt

Allerdings sind die Verjährungsfragen noch nicht abschließend geklärt. Verschiedene Gerichte vertreten unterschiedliche Auffassungen darüber, wann die Verjährung beginnt und ob sie bereits eingetreten ist.

Empfehlung für Betroffene

Angesichts der ungeklärten Verjährungsfragen sollten Betroffene nicht zu lange mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche warten. Eine individuelle rechtliche Beratung ist empfehlenswert.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.