Oberlandesgericht entscheidet zugunsten von Bulli-Eigentümern
In drei aktuellen Berufungsverfahren hat sich erstmals ein Oberlandesgericht ausführlich mit den „Öltod"-Motorschäden der T5 Bullis mit dem Motorkennbuchstaben CFCA auseinandergesetzt.
Die drei aktuellen Beschlüsse setzen die VW AG weiter unter Druck und stärken die Position der betroffenen Fahrzeughalter deutlich.
Was bedeutet das für Betroffene?
Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts haben weitreichende Konsequenzen:
- Konstruktionsfehler anerkannt: Das Gericht bestätigt, dass der erhöhte Ölverbrauch auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
- Herstellerhaftung: Die VW AG kann sich nicht auf Verschleißerscheinungen berufen.
- Nachträgliche Ansprüche: Auch Eigentümer, die bereits Reparaturen bezahlt haben, können ihre Ansprüche geltend machen.
Sind Sie betroffen?
Wenn Ihr VW T5 oder T6 Bulli einen der betroffenen Motorkennbuchstaben (CFCA, CXEB, CXEC, CXHA, CXHB, CXFA) hat, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung oder rufen Sie uns an: 02151 - 6523790