Tesla Autopilot

Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene Tesla "full self-driving", Widerruf des Kaufvertrages, Mängel.

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Unsere Kanzlei vertritt geschädigte Tesla-Kunden bei der Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene "full self-driving" (FSD), beim Widerruf des Kaufvertrages und bei Mängeln am Fahrzeug.

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VW Öltod-Bullis

Schadenersatz bei VW T5 Öltod (Baujahr 2009-2015, CFCA; 179PS) und T6 Öltod (Baujahr 2015-2020, MKB CXEB, CXEC, CXHA; 204PS).

VW Öltod-Bullis

Beim sogenannten "Öltod" kommt es zu einem kapitalen Motorschaden durch erhöhten Ölverbrauch bei VW T5 und T6 TDI-Motoren.

Betroffen sind VW T5 2.0 TDI Bullis (Multivan, Caravelle, California und Transporter) mit 179 PS mit Baujahr 2009 bis 2015, Kennbuchstabe CFCA. Auch VW T6 2.0 TDI & VW T6.1 Bullis mit dem Kennbuchstaben CXEB mit 204 PS sind vermehrt stark auffällig (Überhitzung , Ölverbrauch und AGR-Ventil). Ebenfalls betroffene Motoren: Die Kennbuchstaben mit 150 PS CXHB, CXFA, CXHA sowie CXEC mit 199PS.

VW beteiligt sich an den Reparaturkosten: bis zu 85% bei T6 (Baujahr 2015-2020) und bis zu 70% bei T5 (Baujahr 2009-2015).

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16. December 2024

Oberlandesgericht bestätigt: T6 und T5-Motorschaden geht auf Konstruktionsfehler zurück

In drei aktuellen Berufungsverfahren hat sich erstmals ein Oberlandesgericht ausführlich mit den „Öltod"-Motorschäden der T5 Bullis auseinandergesetzt. Die Beschlüsse stärken die Position betroffener Fahrzeughalter.

Oberlandesgericht entscheidet zugunsten von Bulli-Eigentümern

In drei aktuellen Berufungsverfahren hat sich erstmals ein Oberlandesgericht ausführlich mit den „Öltod"-Motorschäden der T5 Bullis mit dem Motorkennbuchstaben CFCA auseinandergesetzt.

Die drei aktuellen Beschlüsse setzen die VW AG weiter unter Druck und stärken die Position der betroffenen Fahrzeughalter deutlich.

Was bedeutet das für Betroffene?

Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts haben weitreichende Konsequenzen:

  • Konstruktionsfehler anerkannt: Das Gericht bestätigt, dass der erhöhte Ölverbrauch auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
  • Herstellerhaftung: Die VW AG kann sich nicht auf Verschleißerscheinungen berufen.
  • Nachträgliche Ansprüche: Auch Eigentümer, die bereits Reparaturen bezahlt haben, können ihre Ansprüche geltend machen.

Sind Sie betroffen?

Wenn Ihr VW T5 oder T6 Bulli einen der betroffenen Motorkennbuchstaben (CFCA, CXEB, CXEC, CXHA, CXHB, CXFA) hat, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung oder rufen Sie uns an: 02151 - 6523790