VW AG wechselt Prozessvertreter
Die VW AG hat 2025 ihre Prozessvertreter in der Fallgruppe der T6-Motorschäden ausgewechselt. Da die Unternehmensleitung in Wolfsburg mit den Ergebnissen der bisherigen Verfahren nicht zufrieden ist, soll es nun eine Großkanzlei mit Sitz in Stuttgart richten. Die neuen VW-Anwälte tragen unter anderem vor, dass die Beweisaufnahme nicht eröffnet werden dürfe, weil das eine unzulässige „Ausforschung" des Problems sei.
Vier neue Beweisbeschlüsse
Diesem Wunsch der VW AG sind die zuständigen Zivilkammern nicht nachgekommen. Mittlerweile liegen Rechtsanwalt Fuest vier neue Beweisbeschlüsse der Landgerichte Braunschweig und Hannover vor. Die Richterinnen und Richter verfügten jeweils, dass ein unabhängiger Sachverständiger die Ursache der vorzeitigen Motorschäden in den T6-Bullis untersuchen muss. Dabei geht es insbesondere um T6 mit dem Motorkennbuchstaben CXEB, Baujahre 2014 bis 2018.
Software-Update 23Z7 im Fokus
Die Sachverständigen sollen auch untersuchen, ob das Software-Update mit der Kennziffer 23Z7 die Selbstzerstörung der Motoren beschleunigt hat. Die VW AG lässt vor Gericht behaupten, dass das Update keine negativen Auswirkungen auf den Motor habe. Demgegenüber liegen der Kanzlei Fuest detaillierte Schadensberichte der Kfz-Techniker-Meister vor, in denen die kaputten T6-Bullis unserer Klienten bundesweit anlanden. Die Kfz-Meister der freien Werkstätten sind überzeugt, dass das Update 23Z7 das AGR-Modul überlastet und deshalb vom AGR-Kühler ausgehend die Zylinder beschädigt werden.
Der Weg zum Motorschaden
In VW-Werkstätten wird zudem im ersten Schritt oft das AGR-Kühler-Modul der T6-Multivans, Caravellen und California ausgetauscht. Meistens erfolgt der Austausch des AGR-Kühlers dort zu spät. Per „Kühlwasserschlag" oder durch Einwanderung von Ruß-Plaque aus dem AGR-Kühler in die Zylinder ist der Motor bereits zum „Öltod" bzw. Kolbenfresser verdammt. Letztlich muss dann doch der gesamte Block ausgetauscht werden. Auch der Turbolader wird in Mitleidenschaft gezogen.
Erfolg vor dem Landgericht Lüneburg
Die Autokanzlei Fuest steht in engem Austausch mit den Kfz-Werkstätten. Die technischen Details des T6-Öltods bzw. des Kühlwasserschlags können wir deshalb präzise beschreiben. Vor dem Landgericht Lüneburg war die Kanzlei Fuest damit bereits gegen die VW AG erfolgreich. Wenige Tage bevor der unabhängige Sachverständige seine Arbeit beginnen konnte, erkannte die VW AG die Klageforderung unseres T6-CXEB-Klienten an. Das Anerkenntnisurteil des LG Lüneburg vom 14.03.2024 liegt in der Autokanzlei Fuest vor. Die VW AG wurde dazu verurteilt, unseren Klienten von Reparaturkosten in Höhe von 16.000,00 Euro freizustellen.
Kulanz der VW AG unzureichend
Wir werden weiter berichten, ob die VW AG es in den vier laufenden Verfahren darauf ankommen lässt, dass die Gutachten tatsächlich erstellt werden. Vorgerichtlich bietet die VW AG den eigenen Kunden entweder gar keine Kulanz oder nur 30 % der Materialkosten an. Diese „Kulanz" koppelt die VW AG zwingend daran, dass die Instandsetzung in einer VW-Vertragswerkstatt stattfindet. Die restlichen 70 % der Motortausch-Kosten sowie den Arbeitslohn sollen die Geschädigten selbst bezahlen. Die Kanzlei Fuest ordnet das nicht als „Kulanz" ein, sondern als Arbeitsbeschaffung für die VW-Vertragswerkstätten.
Empfehlung für Betroffene
Die VW-Werkstätten geben ihren Kunden keine Informationen über die Schadensursache. Für die betroffenen T6-Eigentümer ist es daher besser, sich an eine spezialisierte, freie Werkstatt zu wenden.
Kontaktieren Sie uns, wenn Ihr T5 oder T6-Motor Probleme macht, oder rufen Sie uns an: 02151 - 6523790