Audi muss nachzahlen
Das Landgericht Münster hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren die Audi AG zur Zahlung von 7.371,11 Euro Schadensersatz verurteilt.
Besonderheit des Falls
Der Mandant hatte sein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug bereits vor Klageerhebung verkauft. Audi hatte argumentiert, dass damit kein Schaden mehr vorliege.
Gericht widerspricht Audi
Das Landgericht Münster folgte dieser Argumentation nicht. Der Schaden sei bereits mit dem Kauf des manipulierten Fahrzeugs eingetreten. Dass das Fahrzeug inzwischen weiterverkauft wurde, ändere daran nichts.
Bedeutung für andere Betroffene
Das Urteil ist eine gute Nachricht für alle, die ihr Dieselfahrzeug bereits verkauft haben. Auch sie können noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
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