Landgericht ordnet Gutachten an
In einem weiteren wichtigen Verfahren hat das zuständige Landgericht die Einholung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens angeordnet. Der Gutachter soll klären, ob der Motorschaden am VW T6 auf einen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
Produkthaftungsgrundsätze bestätigt
Besonders erfreulich für alle betroffenen T6-Eigentümer: Das Gericht hat in seinem Beschluss deutlich gemacht, dass die Grundsätze der Produkthaftung auf die AGR-Ventilschäden anwendbar sind. Dies stärkt die Position der Kläger erheblich.
Was bedeutet das für Betroffene?
Die Anordnung eines unabhängigen Gutachtens ist ein wichtiger Schritt im Verfahren. Sollte der Sachverständige einen Konstruktionsfehler bestätigen, stehen die Chancen auf Schadensersatz gut.
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