BGH bestätigt fehlerhafte Fernabsatzverträge
Der BGH hat mit Urteil vom 7. Januar 2026 (VIII ZR 62/25) bestätigt, dass Fernabsatzverträge über Fahrzeuge fehlerhaft sein können. Vor allem die Hersteller Tesla, VW ID, Polestar, BYD, NIO und Smart verkaufen ihre Autos in Deutschland per Fernabsatz oder mit Fernabsatz-Agenturen. Bei Widerrufsbelehrungen mit erheblichen Fehlern können Sie den Kaufvertrag widerrufen. Kleinere Fehler sind unerheblich. Wenn jedoch eindeutige Fehler gemacht wurden, können Sie den Kaufvertrag durch uns rückabwickeln lassen.
Rückabwicklung lohnt sich insbesondere bei Elektrofahrzeugen
Sie erhalten gegebenenfalls den Kaufpreis zurück. Die gefahrenen Kilometer werden als Nutzung abgezogen. Der Rückabwicklungspreis bleibt regelmäßig deutlich höher als der Preis, den Sie für den Wagen am Gebrauchtwagenmarkt erhalten würden. Das gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge, deren Gebrauchtwagenpreise in Deutschland gerade unter Druck sind. Lassen Sie daher Ihren Elektro-Auto-Kaufvertrag durch uns überprüfen.
Typische Fehler in der Widerrufsbelehrung
Wir kontrollieren, ob Ihnen als Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt wurde. Der Hersteller muss klare und verständliche Angaben machen. Typische Fehler sind ein fehlerhafter Fristbeginn, unvollständige Kontaktdaten, unzulässige Ergänzungen der Musterbelehrung, falsche Angaben zu den Kosten der Rücksendung sowie die bloße Verlinkung auf eine Webseite, wo der Kunde die Belehrung nachlesen soll. Der Händler muss dem Verbraucher die Belehrung als PDF oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger übermitteln.
Unsere Erfahrung bei der Rückabwicklung von Verbraucherverträgen
Bei der anwaltlichen Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung profitieren Sie von unserer Erfahrung. Die Kanzlei Fuest setzt seit dem Jahr 2016 die Rückabwicklung von Verbraucherverträgen gegenüber Konzernen und größeren Unternehmen durch. Schicken Sie uns einfach per E-Mail an info@hpf-recht.de Ihren PKW-Fernabsatz-Kaufvertrag mitsamt der Widerrufsbelehrung. Wir kümmern uns um die anwaltliche Prüfung und fordern gegebenenfalls für Sie die Rückabwicklung des PKW-Kaufvertrages vom Verkäufer bzw. Händler.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung oder rufen Sie uns an: 02151 - 6523790