Tesla Autopilot

Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene Tesla "full self-driving", Widerruf des Kaufvertrages, Mängel.

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Unsere Kanzlei vertritt geschädigte Tesla-Kunden bei der Rückforderung des schon bezahlten Preises für das versprochene "full self-driving" (FSD), beim Widerruf des Kaufvertrages und bei Mängeln am Fahrzeug.

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VW Öltod-Bullis

Schadenersatz bei VW T5 Öltod (Baujahr 2009-2015, CFCA; 179PS) und T6 Öltod (Baujahr 2015-2020, MKB CXEB, CXEC, CXHA; 204PS).

VW Öltod-Bullis

Beim sogenannten "Öltod" kommt es zu einem kapitalen Motorschaden durch erhöhten Ölverbrauch bei VW T5 und T6 TDI-Motoren.

Betroffen sind VW T5 2.0 TDI Bullis (Multivan, Caravelle, California und Transporter) mit 179 PS mit Baujahr 2009 bis 2015, Kennbuchstabe CFCA. Auch VW T6 2.0 TDI & VW T6.1 Bullis mit dem Kennbuchstaben CXEB mit 204 PS sind vermehrt stark auffällig (Überhitzung , Ölverbrauch und AGR-Ventil). Ebenfalls betroffene Motoren: Die Kennbuchstaben mit 150 PS CXHB, CXFA, CXHA sowie CXEC mit 199PS.

VW beteiligt sich an den Reparaturkosten: bis zu 85% bei T6 (Baujahr 2015-2020) und bis zu 70% bei T5 (Baujahr 2009-2015).

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01. July 2021

Kanzlei Fuest erneut gegen Audi AG erfolgreich

LG Ingolstadt verurteilt Audi zur Rücknahme und Schadensersatz (11.709,42 €) für Audi A6 3.0 TDI. Ansprüche nicht verjährt zehn Jahre nach Kauf.

Audi muss Fahrzeug zurücknehmen

Das Landgericht Ingolstadt hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren die Audi AG verurteilt, einen Audi A6 3.0 TDI zurückzunehmen und 11.709,42 Euro Schadensersatz zu zahlen.

Keine Verjährung nach zehn Jahren

Besonders bemerkenswert: Der Mandant hatte das Fahrzeug bereits vor über zehn Jahren gekauft. Audi berief sich auf Verjährung. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.

Begründung des Gerichts

Das Gericht stellte fest, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen begann, als der Dieselskandal öffentlich bekannt wurde. Vorher hatte der Mandant keine Kenntnis von dem Mangel und konnte daher auch keine Ansprüche geltend machen.

Bedeutung für andere Betroffene

Das Urteil zeigt, dass auch ältere Fahrzeuge noch Gegenstand erfolgreicher Klagen sein können. Entscheidend ist nicht das Kaufdatum, sondern der Zeitpunkt der Kenntniserlangung.

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