Audi muss Fahrzeug zurücknehmen
Das Landgericht Ingolstadt hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren die Audi AG verurteilt, einen Audi A6 3.0 TDI zurückzunehmen und 11.709,42 Euro Schadensersatz zu zahlen.
Keine Verjährung nach zehn Jahren
Besonders bemerkenswert: Der Mandant hatte das Fahrzeug bereits vor über zehn Jahren gekauft. Audi berief sich auf Verjährung. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
Begründung des Gerichts
Das Gericht stellte fest, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen begann, als der Dieselskandal öffentlich bekannt wurde. Vorher hatte der Mandant keine Kenntnis von dem Mangel und konnte daher auch keine Ansprüche geltend machen.
Bedeutung für andere Betroffene
Das Urteil zeigt, dass auch ältere Fahrzeuge noch Gegenstand erfolgreicher Klagen sein können. Entscheidend ist nicht das Kaufdatum, sondern der Zeitpunkt der Kenntniserlangung.
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