2020 stehen die Premium – Hersteller Porsche, Audi und Daimler im Zentrum des Dieselskandals.
I. Mercedes- Benz
Das Kraftfahr – Bundesamt (KBA) hat am 7. Januar 2020 (KBA) zwölf neue amtliche Rückrufe gegen Mercedes – Benz – Modelle auf seiner Homepage veröffentlicht. Auch bei diesen zwölf Modellen rügt das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Die neuen Diesel - Rückrufe betreffen konkret die folgenden Mercedes Modelle und Baureihen:
SLK |
2015-2017 |
Baureihe R172 mit OM651 Euro 6 |
C-Klasse, S-Klasse |
2013-2016 |
Baureihen 205Hybrid und 222Hybrid |
GLE |
2015-2018 |
Baureihe 166 |
E-Klasse |
2014-2016 |
Baureihe 207 |
E-Klasse |
2013-2014 |
Baureihe 212 mit NAG3 |
S-Klasse |
2016-2017 |
Baureihe 222 4x4 |
CLS, E-Klasse |
2015-2018 |
Baureihen 212 und 218 |
M-Klasse |
2012-2016 |
Baureihe 166 |
S-Klasse |
2013-2016 |
Baureihe BR222 mit NAG2 4x4 |
S-Klasse |
2013-2015 |
Baureihe BR222 mit NAG2 4x2 |
E-Klasse |
2012-2014 |
Baureihe BR207 mit NAG2 |
CLS, E-Klasse |
2014-2016 |
Baureihe BR 212 und 218 mit NAG2 |
Allein in Deutschland sind weiter 50.000 Daimler – Fahrzeuge betroffen. Auch Ansprüche der Mercedes – Kunden mit den zuvor (also 2018 - 2019) zurückgerufenen Modellen sind noch nicht verjährt.
II. Audi
Im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit dem Motor EA189, die den Abgasskandal ins Rollen gebracht hatten, droht bei Diesel - Fahrzeugen mit größeren 3.0 L Motoren noch keine Verjährung. Auch in 2020 sind Schadensforderungen weiterhin möglich. Hier geht es unabhängig vom Baujahr vor allem um die Modelle
A4 3.0 TDI, A5 3.0 TDI, A6 3.0 TDI, A7 3.0 TDI, A8 3.0 TDI, Q5 3.0 TDI und Q7 3.0 TDI
III. Porsche
2018 hatte das KBA bereits die Diesel 3.0 Liter – Ausführungen der Modelle Cayenne und Macan zurückgerufen sowie den Porsche Panamera Diesel in der 4.0 Liter Diesel – Ausführung.
Porsche Macan S 3.0 Diesel
Porsche Cayenne S 3.0 Diesel
Porsche Cayenne 4.2 TDI
Porsche Panamera Diesel
Auch hier kann in 2020 weiterhin Schadensersatz gefordert werden. Einfach das bereits erhaltene Rückrufschreiben oder die Vorderseite
Ihres Fahrzeugscheins schicken an info@hpf-recht.de für eine anwaltliche Erstprüfung. Sie erreichen mich zudem telefonisch unter 02132 / 913 666 3.
Pascal Fuest, Rechtsanwalt